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Faktencheck: Hat ein Angeklagter in Frankreich gesagt, es sei „besser, Ziegen zu vergewaltigen als Frauen“?

Behauptung: Ein am 23. Oktober 2026 auf derstatus.at veröffentlichter Gastbeitrag (Kooperation mit dem Blog Philosophia Perennis) trägt die Überschrift „Abgründe fremder Sexualmoral: Besser Ziegen vergewaltigen als Frauen?“. Im Vorspann heißt es über einen in Frankreich verurteilten Mann: „Seine Rechtfertigung: Immerhin würde er so keine Frau vergewaltigen.“ Der Beitrag verbindet den Fall anschließend mit Koranstellen und der klassischen islamischen Rechtslehre zu Sklavinnen und Ehe.

Bewertung: Fall real – Deutung irreführend / Aussage verkürzt dargestellt. Der Gerichtsfall in Aix-en-Provence ist real und durch mehrere französische Medien belegt. Der Satz „besser Ziegen vergewaltigen als Frauen“ ist jedoch von niemandem belegt. Der Angeklagte bestritt die Taten. Die berichtete Äußerung über „eine Frau“ war eine Vermutung über die Motive eines anderen, angeblichen Täters, keine Rechtfertigung einer eigenen Tat. Einen religiösen Hintergrund der Tat belegt keine der geprüften Quellen.

Was behauptet wird

Laut dem Beitrag auf derstatus.at (Rubrik „Migration“, Autorenzeile „Gast-Autor“) habe der Verurteilte seine Taten damit gerechtfertigt, dass er so keine Frau vergewaltige. Im Text heißt es weiter, ein psychiatrischer Gutachter habe während der Untersuchungshaft Aussagen festgehalten. Der Angeklagte habe gefragt, warum man daraus „eine solche Geschichte“ mache, es handle sich nur um Tiere. Zur Motivation habe er „sinngemäß“ erklärt, „der Täter“ habe wohl vermeiden wollen, eine Frau zu vergewaltigen, weil ein Tier ihn nicht identifizieren könne. Daraus leitet der Beitrag eine Frage nach „aus der Religion hergeleiteten Ansprüchen des Mannes“ ab und behandelt Sure 23,5–6 und Sure 70,29–30 sowie die Rechtslehre zu Sklavinnen.

Der Text ist eine bearbeitete Fassung eines Beitrags von David Berger auf Philosophia Perennis vom selben Tag mit dem Titel „Lieber eine Ziege vergewaltigen als eine Frau? Ein Fall aus Frankreich und die Abgründe der islamischen Sexualmoral“. Die beiden Fassungen unterscheiden sich in einzelnen Sätzen. Die Darstellung des Falls ist in beiden gleich.

Was belegt ist

Der Fall: Am 22. Juni 2026 verurteilte das Strafgericht (tribunal correctionnel) von Aix-en-Provence einen 19-jährigen Mann, den die Presse als Massoud S. bezeichnet. Laut 20 Minutes wurde er in Afghanistan geboren und lebte in einer Unterkunft für Asylsuchende in Marseille. La Dépêche du Midi bezeichnet ihn als afghanischen Staatsangehörigen. Laut France 3 Provence-Alpes-Côte d’Azur wurde im beschleunigten Verfahren (comparution immédiate) verhandelt.

Die Taten: Zwischen dem 11. Februar und dem 9. April 2026 kam es laut La Provence und France 3 zu acht sexuellen Übergriffen auf Tiere des pädagogischen Bauernhofs und Tierrefugiums „Un moment“ in Les Pennes-Mirabeau bei Marseille. Betroffen waren sechs Tiere: laut La Provence fünf Ziegen und ein sechs Monate altes Lamm. Eine Ziege starb. Die Betreiberin der Farm erstattete Anzeige und ließ eine Videoüberwachung installieren. Anfang April wurde der Mann auf frischer Tat festgenommen. Laut 20 Minutes wurde seine DNA an den Tieren gefunden, und sein Handy war mehrfach in der Nähe der Farm eingeloggt.

Das Urteil: 30 Monate Haft mit Fortdauer der Haft, dauerhaftes Verbot, sich in Frankreich aufzuhalten (interdiction définitive du territoire français), und Eintrag in die nationale Datei für Sexual- und Gewaltstraftäter (Fijaisv). Laut France 3 kommen ein dauerhaftes Verbot der Tierhaltung und ein dauerhaftes Verbot von Tätigkeiten mit Tieren hinzu. Laut 20 Minutes und La Dépêche wurden die Taten rechtlich als „sévices ayant entraîné la mort“ eingestuft, also schwere Misshandlung mit Todesfolge.

Die Haltung des Angeklagten: Laut allen geprüften Berichten bestritt der Angeklagte die Taten vor Gericht vollständig. Laut 20 Minutes sagte er: „Je suis quelqu’un de normal“ („Ich bin ein normaler Mensch“).

Die Äußerung über „eine Frau“: Die Quellen berichten die Äußerung in zwei Zusammenhängen.

1. France 3 zitiert die Anwältin der Tierschutzorganisation OABA. Sie war eine von neun Tierschutzorganisationen, die als Nebenkläger auftraten. Laut der Anwältin sagte der Angeklagte in der Verhandlung:

„Moi, je ne l’ai pas fait mais je pense que celui qui l’a fait, la fait parce qu’il ne veut pas violer une femme“, „L’animal ne parle pas alors qu’une femme, elle peut te reconnaître…“

Übersetzung (eigene): „Ich habe es nicht getan, aber ich denke, derjenige, der es getan hat, hat es getan, weil er keine Frau vergewaltigen will.“ „Das Tier spricht nicht, während eine Frau dich wiedererkennen kann …“

Le Dauphiné Libéré übernimmt diese Wiedergabe unter Berufung auf France 3.

2. 20 Minutes berichtet die Äußerung im Zusammenhang mit dem psychiatrischen Gutachten, das während der Untersuchungshaft erstellt wurde. Das Gutachten stellte laut 20 Minutes keine psychische Störung fest, aber eine Form von „reconnaissance partielle des faits“ (teilweises Eingeständnis). Laut dem Gutachten soll er gesagt haben: „On en fait toute une histoire alors que ce ne sont que des animaux“ („Man macht daraus eine große Sache, dabei sind es nur Tiere“). Weiter schreibt 20 Minutes: „Le prévenu explique que la personne qui a fait ça l’a certainement fait pour ne « pas violer une femme », car la chèvre ne va pas le reconnaître.“ Übersetzung (eigene): „Der Angeklagte erklärt, die Person, die das getan habe, habe es sicherlich getan, um ‚keine Frau zu vergewaltigen‘, denn die Ziege werde ihn nicht wiedererkennen.“ Vor Gericht konnte er sich laut 20 Minutes an diese Äußerungen kaum erinnern. La Dépêche bestätigt: keine psychische Störung und eine „reconnaissance partielle“ in einigen Gesprächen.

In beiden Fassungen spricht der Angeklagte in der dritten Person über „denjenigen, der es getan hat“. Eine Aussage in der ersten Person, er selbst habe so gehandelt, um keine Frau zu vergewaltigen, ist in keiner geprüften Quelle belegt. Die Überschrift von La Provence lautet laut URL „Un animal ne parle pas, une femme sait reconnaître“ („Ein Tier spricht nicht, eine Frau kann wiedererkennen“). Der vollständige Artikel ist kostenpflichtig, sein Wortlaut zur Äußerung konnte nicht geprüft werden.

Was nicht belegt ist

  • Der Titelsatz: Die Formulierung „besser Ziegen vergewaltigen als Frauen“ stammt von keinem Beteiligten des Verfahrens. Sie ist eine als Frage formulierte Zuspitzung des Autors.
  • „Seine Rechtfertigung“: Der Vorspann auf derstatus.at stellt die Äußerung als Rechtfertigung einer eigenen Tat dar. Laut den Quellen bestritt der Angeklagte die Tat jedoch und äußerte eine Vermutung über einen anderen Täter. Der Fließtext des derstatus-Beitrags gibt diese Form in der dritten Person („der Täter habe wohl …“) richtig wieder. Vorspann und Überschrift tun das nicht.
  • Religiöser Hintergrund: Keine der geprüften Quellen berichtet, dass der Angeklagte, die Staatsanwaltschaft oder das Gericht einen Bezug zwischen den Taten und Religion, Koran oder islamischer Rechtslehre hergestellt hätten. 20 Minutes berichtet nur, dass der Angeklagte zu seiner „éducation religieuse stricte“ (strengen religiösen Erziehung) befragt wurde und sagte, er fühle sich „plein de honte“ („voller Scham“). Dass diese Erziehung „fast entschuldigend“ erwähnt worden sei, wie der derstatus-Beitrag schreibt, lässt sich den Quellen nicht entnehmen. Der Beitrag räumt selbst ein, ein Einfluss der Erziehung lasse sich „in diesem Einzelfall nicht restlos feststellen“.
  • Koran und Rechtslehre: Die Ausführungen zu Sure 23 und Sure 70, zur Rechtslehre zu Sklavinnen und zur Ehe sind eine Interpretation des Autors. Wie diese Stellen auszulegen sind, ist nicht Gegenstand dieses Faktenchecks. Festzuhalten ist nur: Aus dem Fall, dem Urteil und den berichteten Äußerungen des Angeklagten ergibt sich kein Bezug zu diesen Stellen.

Einordnung / Kontext

  • Abweichende Angaben in den Medien: Laut 20 Minutes kam der Angeklagte im November 2025 nach Frankreich, laut La Dépêche 2025. Planet.fr schreibt dagegen „Arrivé d’Afghanistan en 2021“. Planet.fr nennt außerdem sieben Tiere (sechs Ziegen und ein Lamm), die anderen Quellen sechs. Le Dauphiné nennt Les Pennes-Mirabeau als Wohnort, 20 Minutes eine Unterkunft für Asylsuchende in Marseille.
  • Wo die Äußerung fiel: Laut France 3 und Le Dauphiné fiel sie in der Verhandlung, wiedergegeben durch eine Nebenklage-Anwältin. Laut 20 Minutes stammt sie aus dem psychiatrischen Gutachten. Der derstatus-Beitrag folgt der Darstellung von 20 Minutes. Möglich ist, dass beides zutrifft, also dass die Äußerung im Gutachten stand und in der Verhandlung angesprochen wurde. Belegen lässt sich das mit den geprüften Quellen nicht.
  • Berufung: Laut 20 Minutes erwägt die Betreiberin der Farm eine Berufung. Laut France 3 kündigte sie an, im zivilrechtlichen Teil Berufung einzulegen, weil kein Schaden anerkannt wurde. Ob der Verurteilte oder die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt haben, ist in den geprüften Quellen nicht berichtet.
  • Kein Urteil über Gruppen: Verurteilt wurde ein einzelner Mann für konkrete Taten. Der Fall lässt keine Rückschlüsse auf Religions-, Herkunfts- oder andere Gruppen zu.

Fazit

Der Fall aus Les Pennes-Mirabeau ist real: Ein 19-Jähriger wurde am 22. Juni 2026 in Aix-en-Provence wegen sexueller Übergriffe auf sechs Tiere, von denen eines starb, zu 30 Monaten Haft und einem dauerhaften Aufenthaltsverbot für Frankreich verurteilt. Der Satz „besser Ziegen vergewaltigen als Frauen“ ist jedoch nicht belegt. Der Angeklagte bestritt die Taten. Laut den Berichten vermutete er, „derjenige, der es getan hat“, habe keine Frau vergewaltigen wollen, weil ein Tier ihn nicht wiedererkennen könne. Überschrift und Vorspann des derstatus-Beitrags machen daraus eine Rechtfertigung des Täters. Die Verbindung zu Koran und islamischer Rechtslehre ist eine Interpretation des Autors, die sich nicht auf Äußerungen des Angeklagten, das Verfahren oder das Urteil stützt. Bewertung: Fall real – Deutung irreführend / Aussage verkürzt dargestellt.

Quellen

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