Datum: Samstag, 24. Oktober 2026, gegen 23:50 Uhr (Meldung der Zeugen in der Nacht zum Sonntag)
Ort: Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, Hettstedter Straße, Halle (Saale)-Neustadt
Nach Angaben der Polizeiinspektion Halle (Saale) meldeten Zeugen in der Nacht zum Sonntag gegen 23:50 Uhr eine lautstarke Auseinandersetzung in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses in der Hettstedter Straße.
Beim Eintreffen der Polizeikräfte wurde in der Wohnung der 58-jährige deutsche Mieter in einem lebensbedrohlichen Zustand vorgefunden. Er wies laut Polizei unter anderem Stichverletzungen auf. Der Rettungsdienst brachte ihn zur weiteren Behandlung in eine städtische Klinik.
Zeugen teilten der Polizei mit, dass sich zuvor vier weitere Personen in der Wohnung aufgehalten und diese vor Eintreffen der Einsatzkräfte fluchtartig verlassen hätten. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei habe dieser Personenkreis am Abend in der Wohnung gemeinsam Alkohol konsumiert. Dabei sei es zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen, bei der der Wohnungsinhaber die lebensbedrohliche Verletzung erlitten habe.
Noch in der Nacht ergab sich nach Polizeiangaben ein konkreter Tatverdacht gegen einen 41-jährigen Deutschen. Er wurde im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen in den Morgenstunden im Stadtgebiet von Halle (Saale) aufgegriffen, festgenommen und in den Zentralen Polizeigewahrsam eingeliefert.
Die Kriminalbeamten des Fachkommissariats für Tötungsdelikte haben die Ermittlungen aufgenommen. Ermittelt wird wegen versuchten Totschlags.
Bekannt:
- Der 58-jährige Mieter wurde mit lebensbedrohlichen Verletzungen, unter anderem Stichverletzungen, in eine Klinik gebracht.
- Vier weitere Personen hatten die Wohnung laut Zeugen vor Eintreffen der Polizei verlassen; nach Polizeiangaben handelt es sich bei allen um deutsche Staatsbürger.
- Ein 41-jähriger Tatverdächtiger wurde am Sonntagmorgen festgenommen.
- Weitere Festnahmen gab es laut Polizei bislang nicht.
Unklar / Gegenstand der Ermittlungen:
- Inwieweit die anderen anwesenden Personen an der Tat beteiligt waren.
- Der genaue Tatablauf und das Tatmittel (die Polizei nennt Stichverletzungen, aber kein konkretes Tatwerkzeug).
- Der aktuelle Gesundheitszustand des 58-Jährigen.
- Ob gegen den 41-Jährigen ein Haftbefehl beantragt oder erlassen wurde (dazu lag bis Redaktionsschluss keine Polizeimeldung vor).
Für alle Tatverdächtigen gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Quelle: Polizeiinspektion Halle (Saale), Pressemitteilung Nr. 208/2026 vom 25. Oktober 2026; PDF-Fassung der Meldung











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